
Nein – eine gesetzliche Trinkgeldpflicht gibt es in Deutschland nicht. Trinkgeld ist und bleibt eine freiwillige Geste der Anerkennung für guten Service, keine verpflichtende Zahlung. Trotzdem hat sich hierzulande eine feste Erwartungshaltung etabliert, die viele Gäste als soziale Norm empfinden.
Was in der Praxis üblich ist
Im Restaurant gelten 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags als angemessenes Trinkgeld. Bei besonders gutem Service sind auch 10 bis 15 Prozent üblich, sofern keine Servicepauschale bereits in der Rechnung enthalten ist. Bei höheren Rechnungen im dreistelligen Bereich reichen dagegen eher die unteren 5 Prozent – schließlich steigt der absolute Betrag proportional mit.

Wie Trinkgeld richtig übergeben wird
Der Deutsche Knigge-Rat empfiehlt, das Trinkgeld direkt an die Servicekraft zu übergeben, damit es sicher bei der richtigen Person ankommt, statt es einfach auf dem Tisch liegen zu lassen. Bei Kartenzahlung schlagen viele Kartenterminals inzwischen automatisch Trinkgeld-Beträge vor – laut Umfragen empfindet allerdings nur etwa 29 Prozent der Befragten diese vorgeschlagenen Beträge als praktisch.
Wenn Trinkgeld automatisch abgezogen wird
Rechtlich brisant wird es, wenn Trinkgeld ohne Zustimmung der Gäste automatisch einbehalten wird: Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in einem Fall zu Kreuzfahrtschiffen, dass ein automatischer Trinkgeldabzug ohne Einwilligung der Gäste unzulässig ist. Das unterstreicht den grundsätzlich freiwilligen Charakter von Trinkgeld auch in der Gastronomie.
Die kurze Antwort für den Alltag
Wer mit dem Service zufrieden war, liegt mit 5 bis 10 Prozent Trinkgeld im deutschen Durchschnitt richtig. Verpflichtet ist dazu niemand – bei schlechtem Service ist es völlig legitim, ganz darauf zu verzichten oder nur symbolisch aufzurunden.



