Glühwein wirkt wie das unkomplizierteste Getränk der Welt: Wein, Zucker, Gewürze, heiß machen, fertig. Tatsächlich ist er eines der am genauesten geregelten Getränke im deutschen Handel. Was hineindarf, was nicht, wie er heißen muss und sogar wie heiß er werden darf, steht schwarz auf weiß im europäischen Recht.
Glühwein ist ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 251/2014. Danach ist Glühwein ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rotwein und/oder Weißwein gewonnen und hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt wird. Inzwischen ist auch Roséwein als Ausgangsstoff möglich.
Sensorisch muss man Zimt und/oder Nelke erkennen können. Ein Getränk, das nach Orange und Vanille schmeckt, aber nach keinem der beiden, erfüllt die Definition nicht.
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Wie viel Alkohol hat Glühwein?
Auch das ist festgelegt. Der vorhandene Alkoholgehalt beträgt mindestens 7 Prozent und höchstens 14,5 Prozent vol.
Handelsüblich liegen die meisten Produkte zwischen 9 und 11 Prozent, also etwas unter einem trockenen Rotwein. Der Alkoholgehalt muss auf dem Etikett stehen, mit höchstens einer Nachkommastelle und einer zulässigen Abweichung von 0,3 Prozentpunkten.
Wichtig ist die Kehrseite: Warm getrunken wirkt Alkohol schneller, weil die Magen-Darm-Passage beschleunigt wird und die Wärme die Durchblutung fördert. Eine Tasse Glühwein enthält je nach Größe etwa so viel Alkohol wie ein Glas Wein, fühlt sich aber leichter an.
Was verboten ist
Die Liste der unzulässigen Zutaten ist kurz und aufschlussreich. Beim Glühwein sind nicht zulässig:
- Wasserzusatz
- Alkoholzusatz, auch nicht in Form von Spirituosen
- Obstsäfte, also weder Trauben- noch Heidelbeersaft
- Farbstoffe
Gesüßt werden darf dagegen, und zwar mit einer langen Liste zugelassener Zuckerarten von Weißzucker über Traubenmost bis Honig. Die Süßung mit Trauben- oder Obstsaft ist ausdrücklich nicht zulässig.
Wer also am Stand einen Glühwein bekommt, der offensichtlich mit Rum aufgegossen wurde, hat kein Glühwein-Problem, sondern ein Bezeichnungsproblem: Das Getränk darf dann nicht mehr Glühwein heißen.

Warum Glühwein nicht kochen darf
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz formuliert die Zubereitungsempfehlung sehr konkret: Der Glühwein sollte immer frisch erwärmt, maximal auf etwa 70 Grad, und nicht gekocht werden.
Dafür gibt es zwei Gründe. Der erste ist der Alkohol, der bei etwa 78 Grad zu sieden beginnt und beim Kochen zügig entweicht. Das ist nicht nur geschmacklich relevant, sondern auch rechtlich, denn unterschreitet das Getränk die 7 Prozent, ist es kein Glühwein mehr.
Der zweite Grund sind die Aromen. Die ätherischen Öle aus Zimt und Nelke sind flüchtig, sie verschwinden mit dem Dampf. Gekochter Glühwein schmeckt deshalb flach, säuerlich und leicht bitter, weil die feinen Noten weg sind und die Gerbstoffe übrig bleiben.
Ein dritter Hinweis aus demselben Merkblatt betrifft das Gefäß: Keine Töpfe aus Kupfer, Aluminium oder Eisen verwenden, es besteht die Gefahr der geschmacklichen Beeinträchtigung. Der Wein enthält Säure, und die reagiert mit dem Metall. Edelstahl oder Emaille sind die richtige Wahl.
Weiß, rosé oder rot: die Kennzeichnung
Hier wird es überraschend kleinteilig, und man kann es am Etikett direkt nachprüfen:
Fünf Lebensmittel, eine Weltkarte: Setz den Pin dorthin, wo sie ursprünglich herkommen. Je näher am Ursprung, desto mehr Punkte. 251 Lebensmittel und Gerichte — die Weißwurst trifft jeder, bei der Banane fast niemand.
- Aus Rotwein: die Bezeichnung lautet schlicht Glühwein, die Farbangabe ist freiwillig.
- Aus Weißwein: die Farbangabe ist Pflicht, es muss Weißer Glühwein oder Glühwein aus Weißwein heißen.
- Aus Rot- und Weißwein: der Hinweis auf beide ist Pflicht, etwa Glühwein aus Rot- und Weißwein.
Der Begriff Winzerglühwein ist ebenfalls geschützt. Er darf nur verwendet werden, wenn die Trauben vom kennzeichnenden Betrieb stammen und die Herstellung vollständig dort erfolgt ist. Dasselbe gilt für Angaben wie Weingut, Schloss oder Domäne.
Und noch ein Detail, das viele überrascht: Alkoholfreier Glühwein darf nicht so heißen. Ein Produkt aus entalkoholisiertem Wein mit Glühweingewürzen muss beschreibend bezeichnet werden, etwa als aromatisiertes Getränk aus entalkoholisiertem Rotwein.
Wie schmeckt Glühwein?
Glühwein schmeckt warm, deutlich süß und kräftig gewürzt, mit Zimt und Nelke im Vordergrund und einer säuerlich-fruchtigen Basis vom Wein darunter. Der Alkohol ist als Wärme im Rachen spürbar, weniger als Schärfe.
Wie süß er ist, lässt sich am Etikett ablesen, denn auch dafür gibt es Stufen: Extra trocken unter 30 Gramm Zucker je Liter, trocken unter 50, halbtrocken 50 bis 90, lieblich 90 bis 130 und süß über 130 Gramm. Die meisten Weihnachtsmarktprodukte liegen im oberen Bereich, und genau das ist der Grund, warum Glühwein am dritten Becher schwer wird.
Weißer Glühwein schmeckt deutlich anders: leichter, säurebetonter und fruchtiger, mit mehr Zitrus und weniger Gerbstoff. Wer roten Glühwein zu schwer findet, ist damit meist besser bedient.
Haltbarkeit und Lagerung
Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist bei Glühwein nicht vorgeschrieben. Ungeöffnet und kühl gelagert hält sich eine Flasche problemlos über die Saison hinaus, Alkohol, Zucker und Säure konservieren zuverlässig. Er verliert allerdings mit der Zeit an Aroma, und alte Ware schmeckt entsprechend müde.
Angebrochen gehört Glühwein wie Wein in den Kühlschrank und sollte innerhalb weniger Tage getrunken werden. Mehrfaches Aufwärmen kostet jedes Mal Aroma und Alkohol, das lässt sich schmecken. Deshalb der Rat aus dem Merkblatt: immer nur die Menge erwärmen, die auch getrunken wird.


