Auf jedem Weihnachtsmarkt stehen beide nebeneinander, und die meisten Leute entscheiden nach Farbe oder Laune. Dabei sind Glühwein und Punsch zwei grundverschiedene Dinge: Das eine ist ein rechtlich definiertes Erzeugnis mit einer Liste an Verboten, das andere ein Sammelbegriff, unter den fast alles passt.
Glühwein ist eng definiert
Für Glühwein gilt die Verordnung (EU) Nr. 251/2014. Danach ist er ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rot- und/oder Weißwein gewonnen und hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt wird. Roséwein ist inzwischen ebenfalls zulässig.
Der Alkoholgehalt liegt bei mindestens 7 und höchstens 14,5 Prozent vol. Und dann kommt die Liste dessen, was nicht sein darf: kein Wasserzusatz, kein Alkoholzusatz, keine Obstsäfte, keine Farbstoffe. Gesüßt werden darf mit Zucker, Traubenmost oder Honig, nicht aber mit Saft.
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Diese vier Verbote sind der eigentliche Unterschied zum Punsch, denn beim Punsch ist genau das alles erlaubt.
Punsch heißt wörtlich fünf
Das Wort kommt aus Indien. Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache führt aus, dass das offensichtlich von englischen Seeleuten verbreitete Getränk und seine Bezeichnung auf das Hindi-Wort pānch für fünf zurückgehen, benannt nach den fünf Grundbestandteilen des ursprünglich indischen Getränks.
Diese fünf sind klassisch: Spirituose, Zucker, Zitronensaft, Wasser oder Tee und Gewürze. Ein Punsch ist damit von seiner Anlage her eine Mischung, während Glühwein von seiner Anlage her ein Wein ist, dem etwas hinzugefügt wurde.
Daraus folgt fast alles Weitere. Wasser gehört beim Punsch zum Konzept, beim Glühwein ist es verboten. Eine Spirituose gehört beim Punsch zur Grundformel, beim Glühwein ist sie ausgeschlossen. Fruchtsaft ist beim Punsch üblich, beim Glühwein unzulässig.

Der praktische Unterschied am Stand
Wer vor zwei Bechern steht, kann sich an drei Punkten orientieren:
- Basis: Glühwein ist immer Wein. Punsch kann auf Wein, Tee, Fruchtsaft oder Rum aufgebaut sein.
- Alkohol: Glühwein hat mindestens 7 Prozent. Punsch kann alles zwischen null und deutlich mehr haben, je nachdem, ob eine Spirituose dazukam.
- Geschmack: Glühwein bringt die Gerbstoffe und die Säure des Weins mit. Punsch ist meist fruchtiger, süßer und weicher.
Der Begriff Punsch ist dabei nicht geschützt. Was im Becher landet, entscheidet allein der Betreiber. Das ist keine Kritik, sondern schlicht die Rechtslage, und sie erklärt, warum ein Punsch an zwei Ständen völlig unterschiedlich schmecken kann.
Kinderpunsch, Fruchtglühwein, Glühpunsch
Drei Begriffe, die regelmäßig durcheinandergehen:
Kinderpunsch ist die alkoholfreie Variante, meist auf Basis von Früchtetee und Fruchtsaft mit Weihnachtsgewürzen. Weil Punsch ohnehin kein geschützter Begriff ist, ist diese Bezeichnung unproblematisch.
Fruchtglühwein ist dagegen ein eigenes Erzeugnis, und zwar aus Fruchtwein statt Traubenwein. Die Untersuchungsämter Baden-Württemberg nennen die Mindestwerte: 5 Prozent Alkohol bei Apfel- und Birnenwein, 5,5 Prozent bei anderen Fruchtweinen. Auch hier gilt: Wasser darf nicht zugesetzt werden. Wer also Kirsch- oder Heidelbeerglühwein trinkt, trinkt kein verdünntes Getränk, sondern ein vergorenes.
Fünf Lebensmittel, eine Weltkarte: Setz den Pin dorthin, wo sie ursprünglich herkommen. Je näher am Ursprung, desto mehr Punkte. 267 Lebensmittel und Gerichte — die Weißwurst trifft jeder, bei der Banane fast niemand.
Glühpunsch liegt begrifflich dazwischen und wird für gewürzte Heißgetränke verwendet, die die Glühweindefinition nicht erfüllen, etwa weil eine Spirituose oder Saft enthalten ist.
Wie schmecken die beiden im Vergleich?
Glühwein schmeckt süß, würzig und mit einer klaren säuerlich-herben Kante, die vom Wein stammt. Zimt und Nelke müssen sensorisch erkennbar sein, das schreibt die Verordnung vor. Im Abgang bleibt ein leicht trockener Eindruck von den Gerbstoffen.
Punsch schmeckt dagegen runder, fruchtiger und meist deutlich süßer. Weil oft Orangen-, Apfel- oder Kirschsaft die Basis bildet, fehlt die Herbheit, und die Gewürze wirken eingebetteter. Ein Punsch mit Rum bringt zusätzlich eine karamellige Tiefe mit, ähnlich wie beim Grog.
Eine Faustregel, die erstaunlich gut trägt: Wer Glühwein zu sauer findet, kommt mit Punsch besser zurecht. Wer Punsch zu süß findet, sollte beim Glühwein bleiben und dort auf die Zuckerangabe achten, denn extra trocken bedeutet weniger als 30 Gramm Zucker je Liter, süß dagegen mehr als 130.
Und die Zubereitung?
Für beide gilt dieselbe Regel: nicht kochen. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz empfiehlt beim Glühwein maximal etwa 70 Grad, und beim Punsch spricht nichts dagegen, sich daran zu halten. Alkohol siedet bei rund 78 Grad, und die ätherischen Öle der Gewürze verschwinden mit dem Dampf.
Ebenfalls für beide gilt der Hinweis zum Gefäß: keine Töpfe aus Kupfer, Aluminium oder Eisen, weil die Säure Metall löst und das Getränk geschmacklich beeinträchtigt.


